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Die Spur
Praxis· 8 Min. Lesezeit

Bildklau in Deutschland: Abmahnung statt DMCA

Fast jeder Ratgeber zum Thema Bildklau erklärt die DMCA-Meldung. Das ist gut gemeint und für deutsche Fotografen nur zur Hälfte brauchbar, denn die DMCA ist ein US-amerikanisches Gesetz. Sie verschafft dir keinen Anspruch gegen eine deutsche Firma, die dein Foto auf ihre Website gestellt hat. In Deutschland läuft das über das Urheberrechtsgesetz, und der Ablauf sieht anders aus.

Wann die DMCA für dich doch nützlich ist

Liegt das Bild bei einem US-Anbieter, also in der Google-Suche, bei YouTube, Instagram, Facebook, Pinterest oder auf einem amerikanischen Hoster, dann ist deren DMCA-Formular der schnellste Weg. Es ist dabei egal, dass du in Deutschland sitzt: Du meldest dem Anbieter eine Rechtsverletzung, und der entfernt oder sperrt den Inhalt nach seinem eigenen Verfahren. Für die Google-Suche gibt es ein eigenes Formular zur Entfernung aus dem Index, das unabhängig von der Website selbst wirkt.

Der Haken: Damit ist das Bild verschwunden, aber du hast kein Geld gesehen und keine Zusage, dass es nicht morgen wieder hochgeladen wird. Für die Ansprüche brauchst du den deutschen Weg.

Schritt 1: Beweise sichern, bevor du dich meldest

Der häufigste und teuerste Fehler. Sobald du dich meldest, ist die Seite oft innerhalb einer Stunde offline, und dein Nachweis ist weg. Sichere vorher:

  • einen Screenshot der ganzen Seite mit sichtbarer URL,
  • die direkte URL der Bilddatei,
  • Datum und Uhrzeit der Sicherung,
  • den Zusammenhang: Werbung, Shop, Startseite oder privater Blog, das verändert die Bewertung erheblich,
  • und den Nachweis, dass das Bild von dir ist, also RAW-Datei oder Original mit Metadaten.

In PixelRetriever entsteht diese Dokumentation automatisch: Zu jedem Fund gehört eine Beweis-PDF mit Screenshot, URL und Zeitstempel, die du unverändert an eine Anwältin weitergeben kannst.

Schritt 2: Die freundliche Aufforderung

Kurz, sachlich, ohne Drohkulisse. Nenne das Bild, die URL, dass du der Urheber bist, dass keine Lizenz erteilt wurde, und was du willst: Entfernung, oder eine nachträgliche Lizenz gegen Honorar. Setze eine konkrete, knappe Frist. Ein erstaunlich großer Teil der Fälle endet hier, weil viele wirklich glauben, was im Netz steht, dürfe man verwenden.

Schritt 3: Rechnung oder Abmahnung

Reagiert niemand, oder wird gewerblich mit deinem Bild gearbeitet, hast du zwei Wege. Die nachträgliche Lizenzrechnung ist der pragmatische: Du berechnest, was eine ordentliche Lizenz gekostet hätte. Als Anhaltspunkt werden häufig die MFM-Honorarempfehlungen verwendet, wobei Gerichte damit unterschiedlich umgehen und der Einzelfall zählt. Fehlt zusätzlich dein Urhebervermerk, kann dafür ein Zuschlag in Betracht kommen.

Die Abmahnung ist der formelle Weg. Sie fordert Unterlassung, meist verbunden mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, und daneben Schadensersatz und Auskunft. Sie hat Formanforderungen, und wenn sie unberechtigt oder überzogen ist, kann sie auf dich zurückfallen. Das ist der Punkt, an dem sich anwaltliche Unterstützung fast immer rechnet.

Vorsicht bei der Unterlassungserklärung

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wirkt in der Regel unbefristet und mit Vertragsstrafe. Für die Gegenseite ist das ein großer Schritt, weshalb sie oft lieber zahlt als unterschreibt. Für dich heißt es: nicht blind ein Muster aus dem Netz verschicken. Der Text bestimmt, was jahrelang gilt.

Schritt 4: Nächstes Mal früher davon wissen

Der Zeitfaktor entscheidet über fast alles: Wer eine Nutzung erst ein Jahr später entdeckt, verhandelt schlechter, hat womöglich keine Beweise mehr und muss sich mit Verjährungsfragen befassen. Regelmäßig suchen ist deshalb kein Nice-to-have, sondern der Unterschied zwischen einem Fall, den du führen kannst, und einem Ärgernis. Kostenlos testen geht mit 50 Scans ohne Kreditkarte, am besten mit den Bildern, die du am meisten veröffentlicht hast.

Häufige Fragen

Gilt die DMCA in Deutschland?

Nein, die DMCA ist US-Recht. Sie ist für dich trotzdem praktisch nutzbar, wenn das Bild bei einem US-Anbieter liegt, also etwa bei Google, YouTube, Meta oder einem amerikanischen Hoster. Deren Meldeformulare sind auf DMCA-Meldungen ausgelegt und funktionieren unabhängig davon, wo du sitzt. Für eine deutsche Website mit deutschem Hoster ist die DMCA hingegen das falsche Werkzeug.

Muss ich sofort abmahnen?

Nein, und meistens ist es auch nicht klug. Eine kurze, sachliche Aufforderung löst viele Fälle innerhalb eines Tages, ohne Kostenrisiko und ohne Eskalation. Die Abmahnung ist das Mittel für den Fall, dass man dich ignoriert oder dass gewerblich mit deinem Bild gearbeitet wird.

Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Damit verpflichtet sich die Gegenseite, die Nutzung künftig zu unterlassen, und verspricht für den Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe. Sie wirkt in der Regel unbefristet. Genau deshalb solltest du eine solche Erklärung nicht ungeprüft aus einem Muster übernehmen, in keine Richtung: weder als Fordernder noch als jemand, der eine unterschreiben soll.

Kann ich einfach eine Rechnung schicken?

Du kannst eine Nutzung nachträglich in Rechnung stellen, und bei gewerblichen Nutzern ist das der übliche pragmatische Weg. Rechtlich handelt es sich dabei um Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie, nicht um eine normale Rechnung, was für Formulierung und Steuer relevant sein kann.

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